Mitteilung des Sportamtes

Das Sportamt der Stadt Stuttgart meldet folgende Bedingungen für die Ausübung von Kursen, soweit sie nicht medizinisch bedingt sind. Voraussetzungen für die Öffnung, 1. Stufe 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an 5 aufeinander folgenden Werktagen unter 100: Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen (altersunabhängig) erlaubt. Diese 20 Personen sind die absolute Obergrenze, alle diese 20 Personen müssen geimpft, genesen oder getestet sein.

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Lockdown

Lockdown ab 2. November gelten die Verodnungen der Landesregierung Baden-Württemberg Fitness-und Sportstudios aller Art(Ausnahme für die Nutzung für den Reha-Sport sowie Spitzen-oder Profisport) bleiben geschlossen

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