Das Sportamt der Stadt Stuttgart

Das Sportamt der Stadt Stuttgart meldet folgende Bedingungen
für die Ausübung von Kursen, soweit sie nicht medizinisch bedingt
sind.
Voraussetzungen für die Öffnung, 1. Stufe

7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an 5 aufeinander
folgenden Werktagen unter 100:

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und
Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen
(altersunabhängig) erlaubt. Diese 20 Personen sind die absolute
Obergrenze, alle diese 20 Personen müssen geimpft, genesen oder getestet
sein. Geimpfte Personen können nicht auf die 20 Personen oben drauf
gerechnet werden. Bei der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht.
Rad- und Lauftreffs sind mit bis zu 20 Personen zulässig.

Das Sportamt schreibt lapidar unter diese Regelung:
Bitte stellen Sie hier nicht die Frage nach der Logik, die Regelung
ist so seitens des Landes verfasst

 
 

Voraussetzungen für die Öffnung, 2. Stufe

Sinkt die 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis

in den folgenden 14 Tagen weiter:
Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport … im Freien und geschlossenen
Räumen … ist wieder erlaubt. Die Personenzahl ist nicht grundsätzlich begrenzt,
pro Person ist aber eine Fläche von 20 qm vorzusehen.

Voraussetzungen für die Öffnung, 3. Stufe
Keine weiteren Lockerungen oder Veränderungen