Neue CoronaVO - Änderungen für den Sport

 

Im Luftbad gelten künftig wieder neue Regeln. ab 25.11.2021

 Neu ist ab sofort die 2-G-Regel.

 Diese verlangt, dass ausschließlich GENESENE oder GEIMPFTE die Reha-Stunden in den Innenräumen der Sportstätten wie auch im Freien betreten und teilnehmen dürfen.

 Die Regel des Maskentragens außerhalb des Sports bzw. um das Sportfeld herum und in den Sanitärräumen gilt weiter, wie auch die Abstandsregel etc. Wie gehabt sind die Veranstalter/innen zur Überprüfung verpflichtet. Die Vorlage des Impfpasses oder die Luca-APP, die entsprechende Eintragungen enthalten, reicht aus.

Dies gilt, aus Gründen der Gleichbehandlung nicht nur für Reha-Sport, sondern für das gesamte Kursprogramm des Luftbad-Vereins.