Mitgliedschaft
Um an den Kursen teilzunehmen müssen Sie nicht Mitglied sein, aber wenn Sie Mitglied werden wollen …
… füllen Sie einfach das Formular Mitgliedsantrag aus – und alles weitere ist einfach:
Sie schicken das ausgefüllte Formular an den Verein und erhalten dann ein Schreiben mit der Bestätigung der Mitgliedschaft und der ermittelten Beitragszahlung im ersten Jahr sowie eine Vereinssatzung.
Wenn Sie Mitglied sind …
1. Für unsere Vereinsmitglieder gelten die wesentlich günstigeren Kursbeiträge ab dem Zeitpunkt des Eintritts.
2. Mit der Mitgliedschaft verbunden ist außerdem, das Freizeitgelände Tag und Nacht das ganze Jahr über kostenlos besuchen zu dürfen (Tagesgäste können nur vom 1. Mai bis 30. September
von 11 -18 Uhr das Gelände besuchen). Und die Mitglieder erwerben außerdem die Möglichkeit, eine Kabine zum günstigen Kabinenbeitrag zu mieten. Die vermieteten Kabinen müssen von
den Mitgliedern selbst eingerichtet, gepflegt und soweit dies möglich ist instandgehalten werden.
3. Unsere Mitglieder erhalten, so sie dies wünschen – gegen Kaution – einen Schlüssel zum Freizeitgelände und haben die Möglichkeit, eine Kabine zu mieten.
4. Es gibt im Luftbad-Verein derzeit keine Verpflichtung, irgendwelche Arbeitsdienste oder befreiende Zahlungen zu leisten. Wohl aber freuen sich Vorstand und Ausschuss und natürlich auch diejenigen, die heute schon mitarbeiten, wenn sich weitere Mitglieder für die Belange des Vereins einsetzen und bei der einen oder anderen Aufgabe mit Hand anlegen. Das gilt vor allem für:
– Gelände- und Blumenpflege
– Kassendienst (wochen- oder tageweise)
5. Die Mitglieder bilden das oberste Organ des Vereins, die Mitglieder-Hauptversammlung. Einmal jährlich tritt die Hauptversammlung zusammen, erhält die Jahresberichte des Vorstands, entscheidet über Entlastung oder Nicht-Enlastung der Funktionsträger, bringt Anträge ein und ist schließlich zuständig für die Wahl des Vorstands, der Ausschussmitglieder und Rechnungsprüfer.
6. … gilt für Sie die Vereinssatzung