Neue CoronaVO – Änderungen für den Sport

Neu ist ab sofort (25.11.21 die 2-G-Regel. Diese verlangt, dass ausschließlich GENESENE oder GEIMPFTE die Reha-Stunden in den Innenräumen der Sportstätten wie auch im Freien betreten und teilnehmen dürfen. ...

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Mitteilung des Sportamtes

Das Sportamt der Stadt Stuttgart meldet folgende Bedingungen für die Ausübung von Kursen, soweit sie nicht medizinisch bedingt sind. Voraussetzungen für die Öffnung, 1. Stufe 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an 5 aufeinander folgenden Werktagen unter 100: Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen (altersunabhängig) erlaubt. Diese 20 Personen sind die absolute Obergrenze, alle diese 20 Personen müssen geimpft, genesen oder getestet sein.

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Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Ein Kurzbericht für das Jahr 2020 kann im Artikel heruntergeladen werden

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